Der Betreiber dieser Webseite ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen, sondern stellt lediglich eine Plattform für deren Verwaltung und den Vertrieb von Eintrittskarten zur Verfügung. Veranstaltungen werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Eintrittskarten ist.
Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
Vertragsabschluss und Stornierung
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, indem er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend eindeutig beschriftete Schaltfläche betätigt (§ 312j Abs. 3 BGB). Erst mit Zuteilung und Übersendung einer Bestellnummer durch tickets4arts an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Kontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.
Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet, ein nichtgewerblicher Weiterverkauf nur zu einem Preis in Höhe des aufgedruckten Preises der Eintrittskarte(n). Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat der jeweilige Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Bestellnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Weiterveräußerungsverbote). Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters die Verwendung von Karten für gewerbliche Werbezwecke (bspw. als Preis in gewerblichen Gewinnspielen) untersagt. Des Weiteren ist der Weiterverkauf von Karten in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- bzw. Eingangsbereichs des Veranstaltungsortes nur ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Falls Veranstaltungen verlegt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der für den ursprünglichen Veranstaltungstermin erworbenen Karten für den neuen, verlegten Termin zu erklären. Eine Rückgabe der Karten beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Kartenkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Karteninhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.
Preise und Zahlungswege
Die tatsächlichen Preise für Karten können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten im SEPA-Lastschriftverfahren, per Kreditkarte, giropay, oder Vorkasse per Überweisung. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist, außer bei der Zahlungsart Vorkasse, sofort nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig; bei Vorkasse ist der Gesamtpreis bis zu dem in der Bestätigungsemail mitgeteilten Datum vollständig auf das Konto des Veranstalters zu überweisen.
Eigentumsvorbehalt
Bei einem Verbraucher bleiben die Eintrittskarten Eigentum des jeweiligen Veranstalters bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags.
Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nach §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB für Eintrittskarten nicht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Abschnitt 2 bindend und der Kunde ist zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten verpflichtet.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Schlussklauseln
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.